Zu unserer Mitgliederversammlung
am Samstag, den 19. März 2022 um 19.00 Uhr in der Altrheinhalle Plittersdorf,
laden wir gem. Nr. 9 Absatz a unserer Vereinssatzung alle Vereinsmitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, recht herzlich ein.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
TOP 1 Eröffnung der Versammlung und Begrüßung durch den Vorstand für VerwaltungTOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der MitgliederversammlungTOP 3 Genehmigung der TagesordnungTOP 4 TotenehrungTOP 5 Geschäftsbericht des VorstandesTOP 6 Aussprache zum VorstandsberichtTOP 7 KassenberichtTOP 8 Bericht der RevisorenTOP 9 Tätigkeitsbericht der AbteilungenTOP 10 Anträge und Wünsche der MitgliederTOP 11 Satzungsänderungen in folgenden Punkten
- Nr. 1. a. Änderung des Vereinsregisters von „Rastatt“ in „Mannheim“
- Nr. 4. a. Ergänzung, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme als Vereinsmitglied besteht
- Nr. 4. b. Änderung der Form des Beitritts von „schriftlich“ in „Textform“. Der Beitritt kann künftig neben dem schriftlichen Mitgliedsantrag auch über das Webportal des Vereins elektronisch erfolgen. Ergänzung, dass gesetzliche Vertreter bis zum 18. Lebensjahr für die Mitgliedsbeiträge von Minderjährigen haften.
- Nr. 4. e. Ergänzung, dass neben der Satzung auch die Ordnungen des Vereins anerkannt werden
- Nr. 4. f. Neuer Abschnitt. Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen der personenbezogenen Daten (Anschrift, Bankverbindung…) dem Verein mitzuteilen
- Nr. 5. b.Änderung der Form des Austritts von „schriftlich“ in „Textform“
- Nr. 5. e. Neuer Abschnitt. Tritt ein Mitglied, das ein Vereinsamt bekleidet, aus dem Verein aus, so erlischt mit dem Austritt auch das Amt. Alle Vereinsunterlagen und Vereinseigentum sind an den Verein zurückzugeben.
- Nr. 8. c. Neuer Abschnitt. Sitzungen von Vereinsorganen können künftig auch virtuell durchgeführt werden.
- Nr. 8 d. Neuer Abschnitt. Der Vorstand entscheidet über die Form der Versammlung (Präsenzsitzung oder virtuell)
- Nr. 9. b. Änderung des Zeitpunkts der Mitgliederversammlung von „in der ersten Hälfte des Kalenderjahres“ in „mindestens einmal jährlich“. Ergänzung, dass die Mitgliederversammlung nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Kalenderjahres stattfinden soll.
- Nr. 9. e. Änderung des Wortes „Homepage“ in „Webseite“.Nr. 9. h. Änderung des Wortes „erschienen“ in „teilnehmenden“
- Nr. 9. i. Neuer Abschnitt. Neue Möglichkeit der Beschlussfassung außerhalb einer Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren.
- Nr. 9. m. Änderung des Zeitpunkts und der Form, bis wann Anträge zur Mitgliederversammlung vorliegen müssen. Bisher fünf Tage schriftlich vor der Mitgliederversammlung, künftig 14 Tage in Textform vor der Mitgliederversammlung.
- Nr. 10. a. Änderung der Anzahl an Turnräten.Nr. 10. e. Redaktionelle Änderung
- Nr. 10. g. Änderung von „anwesend“ in „an der Versammlung teilnimmt“
- Nr. 11. a. Umbenennung des Amt des „Schriftführers“ in „Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation“
- Nr. 11. d. Streichung von Abteilungsleiter und Turnrat
- Nr. 11. g. Umbenennung des Amt des „Schriftführers“ in „Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation“
- Nr. 15. a. Ausschluss der Haltung des Vereins, wenn sich Mitglieder beim Sport gegenseitig Schaden zufügen
- Nr. 16. a. Aufnahme der Datenschutzordnung
- Nr. 17. a. Streichung der bisherigen Abschnitte und Verweis, dass datenschutzrelevante Inhalt künftig in einer Datenschutzordnung geregelt werden. Die bisherigen Punkte aus der Satzung werden in die Datenschutzordnung übernommen.
- Nr. 19. a. Neue Nummer. Aufnahme der Regelung, wie bei künftigen Satzungsänderungen vorgegangen wird. Die Beantragung von Satzungsänderungen erfolgt beim zuständigen Amtsgericht.
- Nr. 19. b. Neue Nummer. Bei Feststellungen des Amtsgerichts oder des Finanzamts wird der Vorstand ermächtigt, Korrekturen oder Nachbesserungen ohne erneuten Beschluss in der Mitgliederversammlung vorzunehmen, so dass die Satzungsänderungen durch das Amtsgericht bzw. Finanzamt genehmigt werden können.
- Nr. 20. a. Neuer Punkt. Aufnahme einer salvatorischen Klausel in die Satzung bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen.
- Nr. 20. b Neuer Punkt. Aufnahme einer salvatorischen Klausel in die Satzung bei Regelungslücken in der Satzung.
- Wünsche und Anträge zu obiger Tagesordnung müssen bis fünf Tage vor Versammlungsbeginn in Textform an den Geschäftsführenden Vorstand für Verwaltung, Herrn Christian Müller, gerichtet werden.
TOP 12 Bestimmung des Wahlvorstands
TOP 13 Entlastung des Vorstands, des Vorstands für Finanzen, der Kassenprüfer und des Turnrats
TOP 14 Neuwahlen
TOP 15 Schlussworte
Die sonst im Rahmen der Mitgliederversammlung üblichen Ehrungen finden in diesem Jahr zu einem separaten Termin statt. Der Termin wird noch entsprechend bekannt gegeben.
Die vollständige Satzung in neuer Form, die bisherige Satzung sowie eine Auflistung der zu ändernden Punkte inkl. Kommentierung findet sich auf unserer Webseite oder kann beim Geschäftsführenden Vorstand für Verwaltung unter 07222 / 7748902 beantragt werden.
Vereinssatzung in der zu beschließenden Fassung vom 19.03.2022: >> hier Klicken für die neue Satzung <<
Vereinssatzung in der bisherigen Fassung vom 17.03.2015 >> hier Klicken für die aktuelle Satzung <<
Übersicht der Satzungsänderungen >> Übersicht der Änderungen <<
Wir freuen uns über Ihr zahlreiches und pünktliches Erscheinen.
Christian MüllerGeschäftsführender Vorstand für Verwaltung